Wichtige Informationen:

 

Gartennummern:

Wir bitten alle Pächterinnen & Pächter die Gartennummern sichtbar an ihrem Gartenhaus bzw. Gartengrundstück anzubringen.

Danke.

 

Informationen zum Geräteverleih:

Wer vom Verein Gerätschaften ausleihen möchte, muss dies mindestens 7 Tage vorher anmelden.

An Sonn- und Feiertagen werden grundsätzlich keine Geräte verliehen.

Wenn ein Gerät, welches Benzin benötigt, nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird, wird eine Benzinpauschale von 5 Euro fällig.

 

Ruhezeiten:

Montag bis Freitag: 13.00 bis 15.00 Uhr

                                20.00 bis 07.00 Uhr

Samstag: 13.00 bis 15.00 Uhr - Abends ab 18.00 Uhr

Sonntag / Feiertag: ganztägig!

Hunde:

Aus gegebenen Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Hunde innerhalb der Gartenanlage an der Leine zu führen sind!

Vogelschutz:

Laut Landschaftsgesetz von NRW dürfen in der Zeit von 1. März bis 1. Oktober keine radikalen Hecken- oder Gebüschschnitte, sowie Baum Fällungen durchgeführt werden. (§64 Abs. 1).

Erlaubt hingegen ist der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanze.

Vergehen können dabei mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Darum möchten wir Sie um Verständnis bitten und Sie auffordern, Ihre Hecken, Bäume und Sträucher außerhalb dieser Frist zu schneiden bzw. zu fällen. Allerdings wie schon im Gesetzt erwähnt, sind schonende Pflegeschnitte, die die Tiere nicht stören, über das Ganze Jahr erlaubt.

PKW und motorisierte Zweiräder:

Es wird vom Vorstand darauf hingewiesen, dass ein befahren der Anlage mit PKW/Motorrad/Roller nur in Absprache mit dem Vorstand erfolgen darf.

Motorisierte Zweiräder die mit in die Anlage genommen werden (Befahren ist untersagt) sollten nicht auf den Gartenwegen abgestellt werden. Diese sind im eigenen Garten oder dem Parkplatz abzustellen.